Die OVAG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (im Folgenden „OVAG“) betreibt unter dem Produktnamen „monti“ eine Buchungsplattform (App) für eine bedarfsgesteuerte Personenbeförderung durch Kraftfahrzeuge (nachfolgend monti-On-Demand-Dienste).
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der OVAG-monti-App und der Nutzung der monti-On-Demand-Dienste. Die über die App gebuchten Beförderungsleistungen unterliegen dem VRS-Gemeinschaftstarif. Die jeweils aktuelle Fassung des VRS-Gemeinschaftstarifs ist auf www.vrs.de/tickets/tarifbestimmungen einzusehen.
(1) Mittels der OVAG-monti-App bietet die OVAG bedarfsgesteuerte Personenbeförderungsleistungen innerhalb des unter § 8 festgelegten Bediengebiets zur Nutzung an. Hierbei handelt es sich um ein Mobilitätsangebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
(2) Die an dieser Personenbeförderungsleistung interessierte Person (nachfolgend genderübergreifend als „Nutzer“ bezeichnet) hat die Möglichkeit diese für sich und Mitreisende mittels App oder telefonisch zu buchen. Hierzu wird ein Vertrag über die Nutzung der monti-On-Demand-Dienste geschlossen.
(3) Die Buchung der Fahrten für die monti-On-Demand-Dienste erfolgt (auch bei telefonischer Buchung durch den Nutzer) über die OVAG-monti-App. Die App wird von dem Dienstleister ViaVan Technologies B.V., Vijzelstraat 68 in 1017VN Amsterdam (im Folgenden „ViaVan“ genannt) bereitgestellt.
(4) Erbracht wird die gebuchte Personenbeförderungsleistung durch die OVAG oder durch von ihr beauftragte Dritte. Alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer (nachfolgend genderübergreifend als „Fahrer“ bezeichnet) besitzen, sofern gesetzlich vorgesehen, eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung. Die OVAG verfügt über alle notwendigen Genehmigungen zur Personenbeförderung im öffentlichen Nahverkehr.
(5) Die Erbringung der Beförderungsleistung erfolgt mittels eines Kleinbusses. Zugang zum Kleinbus besteht über die bereits physisch bestehenden Haltestellen des ÖPNV sowie über ortsgebundene, lediglich über die OVAG-monti-App einsehbare, virtuelle Haltestellen.
(1) Der Vertrag zur Nutzung der monti-On-Demand-Dienste wird zwischen dem Nutzer und der OVAG abgeschlossen. Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist eine Buchung dieser Dienste über die in § 4 genannten Wege und die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen durch den Nutzer sowie der Verfügbarkeit der angebotenen Dienste von Seiten der OVAG.
(2) Der Nutzer gibt mit seiner Buchung des monti-On-Demand-Dienstes ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Personenbeförderungsvertrags ab. Die Buchung der monti-On-Demand-Dienste ist rechtsverbindlich und keine bloße Reservierung.
(3) Der Vertrag tritt mit Erhalt der Buchungsbestätigung in der App oder nach Abschluss der Telefonbuchung in Kraft. Vorher besteht kein Anspruch auf Beförderung durch die monti-On-Demand-Dienste.
(4) Ist der Fahrgast zum Zeitpunkt der Buchung (im Folgenden Registrierung genannt) beschränkt geschäftsfähig, d.h. unter 18 Jahre alt, so geht die OVAG davon aus, dass die entstehenden Kosten durch die Nutzung aus den Mitteln bestritten werden, die dem beschränkt Geschäftsfähigen gem. § 110 BGB zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
(5) Im Einzelfall behält sich die OVAG vor, das Vertragsangebot des Fahrgastes abzulehnen.
(1) Die Nutzung der monti-On-Demand-Dienste erfordert den Erwerb eines für die gesamte Fahrt gültigen Fahrausweises gemäß der jeweils aktuellen Fassung des VRS-Gemeinschaftstarifs. Für die Nutzung des monti-On-Demand-Dienstes ist ein Buchungszuschlag erforderlich.
(2) Beim Einsteigen muss der Fahrgast den Fahrausweis sowie die Entrichtung des Buchungszuschlags vorweisen oder bei Nichtvorhandensein unverzüglich und unaufgefordert beim Fahrpersonal lösen.
(3) In der OVAG-monti-App können Fahrausweise des VRS-Tarifs sowie die Buchungszuschläge zur Nutzung des On-Demand-Angebots mittels der dort verfügbaren Zahlungsmodalitäten im Zuge des Buchungsvorgangs erworben werden. Ein Erwerb ist ebenfalls beim Fahrpersonal möglich.
(4) Zusätzlich können beim Fahrpersonal Fahrausweise anderer Preisstufen erworben werden.
(5) Das Ticket wird vor Fahrtbeginn durch den beauftragten Fahrer geprüft und ist daher immer bei sich zu führen. Handelt es sich um ein mobiles Ticket, so hat der Nutzer die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgeräts sicherzustellen. Der Nutzer hat bei einer Kontrolle auf Verlangen das Ticket oder mobile Endgerät mit einem Lichtbildausweis vorzuzeigen.
(6) Der Fahrausweis gilt gemäß dem VRS-Gemeinschaftstarif sowohl für den On-Demand-Verkehr als auch für Anschlussfahrten mit Bussen und Bahnen der VRS-Partnerunternehmen unter Berücksichtigung des VRS-Gemeinschaftstarifes.
(7) Tickets der Preisstufe „Kurzstrecke“ sind in den monti-On-Demand-Diensten nicht gültig.
(1) Die Buchung der monti-On-Demand-Dienste erfolgt über das Nutzerkonto in der OVAG-monti-App oder telefonisch. Es ist sowohl eine Buchung zum nächstmöglichen Zeitpunkt als auch mit einem Vorlauf bis für den kommenden Tag möglich
(2) Die Buchung ist personengebunden. Der Nutzer kann Fahrten für bis zu maximal 5 Mitreisende mitbuchen, sofern er selbst an der Fahrt teilnimmt. Eine Buchung ausschließlich für Dritte ist ausgeschlossen. Bei der Buchung muss die genaue Anzahl der Mitreisenden angegeben werden. Wird die bei der Buchung angegebene Personenzahl bei Abholung überschritten, ist der Fahrer berechtigt, überzählige Personen von der Fahrt auszuschließen. Pandemiebedingt kann die Zahl der Mitreisenden weiter eingeschränkt werden.
(3) Bei der Buchung sind die gewünschte Abfahrtshaltestelle sowie Zielhaltestelle, die gewünschte Personenzahl und bei Vorausbuchung eine gewünschte Abfahrts- oder Ankunftszeit anzugeben. Bei telefonischer Buchung muss zusätzlich Name und Vorname des Nutzers, eine vorhandene Mobilitätseinschränkung sowie eine Mobiltelefonnummer angegeben werden (für evtl. notwendige Rücksprachen zwischen Fahrpersonal und Nutzer).
(4) Nach Abschluss der Buchung in der OVAG-monti-App erhält der Nutzer eine Buchungsbestätigung, die diesem das Kennzeichen des Fahrzeugs sowie weitere Services (im Folgenden „Services“) wie die Abfahrtszeit und die virtuelle Abhol-Haltestelle anzeigt. Anschließend, sofern der Fahrgast nicht im Besitz eines VRS-Tickets sowie eines On-Demand-Verkehr-Buchungszuschlags ist, ermöglicht die App den Kauf entsprechender Tickets zur Nutzung des On-Demand-Angebotes.
(5) Dem Fahrer werden anschließend die zur Beförderung notwendigen Informationen zum Fahrgast übermittelt: Vorname und Initiale des Nachnamens, Abholort, Zielort, Anzahl der zu befördernden Personen, ggf. Hinweise zu zusätzlich zu befördernden Gepäckstücken.
(6) Die in der App angegebene bzw. telefonisch mitgeteilte Abholzeit und die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage innerhalb des jeweiligen Bediengebietes zum Zeitpunkt der Buchung und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen.
(7) Der Nutzer muss die Fahrt persönlich antreten, die Buchung ist nicht an Dritte übertragbar. Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich.
(8) Zur gebuchten Fahrt besteht aufgrund der mit dem On-Demand-Angebot verbundenen Bündelung von Fahrtwünschen mehrerer Fahrgäste weder ein Anspruch auf Beförderung auf einem bestimmten Fahrtweg noch zur Durchführung innerhalb der prognostizierten Fahrtzeit.
(9) Der Nutzer hat sicherzustellen, dass er die Starthaltestelle pünktlich zum in der Buchungsbestätigung angegebenen Abholzeitpunkt erreicht. Es besteht keine Wartepflicht seitens des monti-On-Demand-Dienstes.
(10) Nutzern, die in ein Fahrzeug an einer virtuellen Haltestelle (Einstiegs- oder Ausstiegsort) einsteigen oder dort aus diesem aussteigen, obliegen dabei gesteigerte Sorgfalts- und Eigensicherungspflichten. Virtuelle Haltestellen können sich von regulären (Bus-)Haltestellen dadurch unterscheiden, dass sie nicht über eine vergleichbare feste bauliche Ausgestaltung und Ausstattung (z.B. Vorkehrungen zur Gewährleistung von mehr Verkehrssicherheit für die Fahrgäste, Wartehäuschen und dergleichen) verfügen, wie diese an einer regulären (Bus-)Haltestelle vorzufinden sind.
(1) Die Stornierung einer Buchung über die App ist über diese innerhalb von 60 Sekunden nach Buchung kostenfrei möglich.
(2) Eine kostenfreie Stornierung einer gebuchten Fahrt über die App oder telefonisch ist zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. Ein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen für Fahrausweise oder den On-Demand-Verkehr-Buchungszuschlag besteht in diesem Falle nicht.
(3) Nimmt der Nutzer eine gebuchte Fahrt nicht wahr, bzw. erscheint nicht zum in der Buchungsbestätigung mitgeteilten Abholzeitpunkt („No Shows“) besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen für Fahrausweise oder den On-Demand-Verkehr-Buchungszuschlag.
(4) Im Falle sich kundenseitig wiederholender Stornierungen behält sich die OVAG vor, je Stornierung eine Stornogebühr in Höhe von 5,00 € zu erheben. Bei wiederholtem Nicht-Erscheinen nach Buchung („No Shows“) behält sich die OVAG vor, je Nicht-Erscheinen an der Abfahrtshaltestelle, eine „No Show“-Gebühr in Höhe von 5,00 € zu erheben. Des Weiteren können wiederholte Stornierungen und „No Shows“ zur Aussetzung und Löschung des Nutzerkontos des Fahrgastes und zum Ausschluss von der Nutzung der monti-On-Demand-Dienste führen. Dies liegt in alleinigem Ermessen der OVAG.
(5) Bei einer nicht vom Nutzer zu vertretenden, verspäteten Bereitstellung des Fahrzeugs an der Abfahrtshaltestelle von mehr als zwanzig Minuten nach dem angegebenen Abholzeitpunkt, kann der Nutzer die Fahrt kostenfrei über die App oder telefonisch stornieren. Dem Nutzer werden in diesem Fall keine Kosten belastet. Bereits erfolgte Zahlungen für den Fahrausweis sowie den On-Demand-Verkehr-Buchungszuschlag werden auf Antrag des Kunden erstattet.
(6) Alle über die OVAG-monti-App vorgenommenen Fahrtbuchungen können aus wichtigem Grund von der OVAG gekündigt werden. Dies kann z.B. bei technischem Defekt, Unfall oder gravierenden Verkehrsbehinderungen durch Stau oder Witterungseinflüsse der Fall sein. Die Kündigung wird dem Nutzer in der App angezeigt oder bei telefonischer Buchung über die präferierte Kontaktmöglichkeit mitgeteilt. Dem Nutzer werden in diesem Fall keine Kosten belastet. Bereits erfolgte Zahlungen für den Fahrausweis sowie den On-Demand-Verkehr-Buchungszuschlag werden auf Antrag des Kunden erstattet.
(7) In allen sonstigen Fällen, in denen der Nutzer durch Verschulden der OVAG trotz erfolgtem Vertragsabschluss nicht von den monti-On-Demand-Diensten abgeholt wird, werden bereits erfolgte Zahlungen für den Fahrausweis sowie den On-Demand-Verkehr-Buchungszuschlag auf Antrag des Kunden erstattet.
(8) Es entstehen keine Kosten, wenn eine vorgenommene Buchung von der App systemseitig storniert wird. Bereits erfolgte Zahlungen für den Fahrausweis sowie den On-Demand-Verkehr-Buchungszuschlag werden auf Antrag des Kunden erstattet.
(1) Zur Nutzung der OVAG-monti-App bedarf es einer Registrierung des Nutzers und Einrichtung eines Nutzerkontos. Hierzu muss der Nutzer die OVAG-monti-App auf seinem Smartphone installieren. Die OVAG-monti-App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann in Apple‘s „App Store“ sowie in Google’s „Play Store“ heruntergeladen werden. Für die OVAG-monti-App fallen keine Kosten an. Die Kosten für das Herunterladen, Installieren und Konfigurieren der App trägt der Nutzer.
(2) Die Registrierung erfordert die Hinterlegung folgender personenbezogener Daten:
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regelungen unter § 13 der Nutzungsbedingungen.
(3) Durch den Abschluss der Registrierung erklärt sich der Nutzer mit den Nutzungsbedingungen, dem VRS-Gemeinschaftstarif und den Datenschutzhinweisen unter § 13 einverstanden. Optional kann der Nutzer auswählen, ob er über Sonderangebote, Rabatte und Befragungen informiert werden möchte.
(4) Der Nutzer ist für die Richtigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der seitens der OVAG angebotenen Leistungen erforderlich sind, verantwortlich.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen und vertraglichen Daten unverzüglich über die OVAG-monti-App zu aktualisieren. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung seiner Kreditkartendaten, auf die Änderung seiner Mobiltelefonnummer sowie auf die Weitergabe seines Telefonvertrages an einen Dritten.
(6) Das Passwort des Nutzers, welches er bei der Registrierung selbst anlegt, darf nicht an Dritte weitergegeben werden und ist vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sollte seitens des Nutzers Anlass zur Vermutung bestehen, dass Dritte von seinem Passwort Kenntnis erlangt haben, ist das Passwort durch den Nutzer unverzüglich zu ändern oder der Account zu deaktivieren.
(7) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der OVAG-monti-App. Die OVAG und ViaVan sind bemüht, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben.
(8) Aus wichtigem Grund behalten sich die OVAG und ViaVan vor, die OVAG-monti-App z.B. aus Wartungsgründen oder zur Integration des Angebotes in bereits bestehende Apps, jederzeit vorübergehend oder endgültig einzustellen. Zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Beförderungsverträge bleiben davon unberührt.
(1) Es gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (abrufbar unter: www.vrs.de/tickets/tarifbestimmungen), sofern diese Nutzungsbedingungen keine spezielleren oder abweichenden Regelungen enthalten.
(2) Bei Verlust eines Gegenstandes im Fahrzeug des monti-On-Demand-Dienstes ist die OVAG (Fundbüro: 02261/92600) zu benachrichtigen. Eine Haftung der OVAG bei Verlust von Gegenständen in den Fahrzeugen der monti-On-Demand-Dienste besteht nicht.
(3) Der Nutzer haftet für Schäden, die er am und/oder im Fahrzeug schuldhaft verursacht hat. Ferner behält sich die OVAG das Recht vor, bei übermäßiger Verschmutzung im Fahrzeug eine Reinigungspauschale von 100 € zu erheben, wobei dem Nutzer der Nachweis eröffnet ist, es seien nur geringere Reinigungskosten angefallen.
(4) Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahre erfolgt ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen.
(5) Die Beförderung von Kindern bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahres oder dem Erreichen einer Mindestgröße von 1,50 m erfolgt zudem ausschließlich mit einem zur Beförderung zugelassenen und geeigneten Kindersitz gemäß § 21 (1a) StVO). Dieser Kindersitz muss vom Nutzer gestellt werden.
(6) Die Mitnahme von Gepäck ist grundsätzlich nur bei einem kleinen Handgepäckstück (ca. 55cm x 40 cm x 23 cm) möglich, sofern hierfür kein eigener Sitzplatz in Anspruch genommen wird.
(7) Pro Fahrzeug können, sofern es die Platzverhältnisse zulassen, zusätzlich bis zu zwei große Gepäckstücke mitgenommen werden. Es besteht kein Anspruch auf Mitnahme großer Gepäckstücke.
(8) Kinderwagen und Rollator gelten als großes Gepäck und können nur zusammengeklappt und bei vorheriger Angabe während der Buchung mitgenommen werden.
(9) Die Mitnahme/Beförderung von Haustieren ist ausschließlich in einem für den Transport geeigneten Behältnis möglich. In diesen Fällen gelten die Regelungen der vorherigen Abschnitte (8), (9) und (10). Der Fahrer entscheidet im Einzelfall, ob Gepäckstücke und Tiere zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.
(10) Die Mitnahme von großen elektronischen Rollstühlen und E-Rollern/E-Scootern sowie von Fahrrädern ist wegen Platzmangel nicht möglich.
(11) Die OVAG behält sich vor, für den Fall einer Buchung und einer unnötigen Blockade mehrerer Sitze durch einen Nutzer diese Fahrt zu stornieren oder den Fahrgast durch den Fahrer abweisen zu lassen, sofern der Nutzer die Nutzung mehrerer Sitze nur für sich allein vorgesehen hat.
(12) Abweichend zu Abschnitt 3.1 der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW erfolgt die Beförderung des Fahrgastes ausschließlich im Sitzen auf einem im Fahrgastraum zur Verfügung stehenden Sitzplatz des Verkehrsmittels. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz im Verkehrsmittel. Die im Fahrzeug vorhandenen und somit gemäß § 21a StVO vorgeschriebenen Sicherheitsgurte müssen während der gesamten Fahrt angelegt sein.
(13) Speisen und Getränke dürfen in den monti-Fahrzeugen nur mitgeführt werden, wenn von diesen keine Verschmutzung des Fahrgastraums ausgehen kann. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in den monti-Fahrzeugen generell untersagt.
(14) Dem Fahrer steht es zu, die Beförderung eines Nutzers zu verweigern oder die Beförderung des Nutzers vorzeitig zu beenden, wenn der Verdacht auf Verletzung der Beförderungsbedingungen besteht sowie bei starker Alkoholisierung des Nutzers oder wenn durch die Beförderung des Nutzers eine Gefahr für die Sicherheit bzw. eine sonstige Belästigung des Fahrers oder der übrigen Fahrgäste besteht.
(15) Im Falle einer nicht gegebenen Verfügbarkeit eines der monti-Fahrzeuge behält sich die OVAG vor, andere Fahrzeuge als Ersatz einzusetzen. Bei diesen Fahrzeugen besteht kein Anspruch auf den üblichen Komfort.
(1) Das Beförderungsgebiet von montimonti umfasst die Gemeinden Marienheide, Nümbrecht und Wiehl
(3) Die Betriebszeiten lauten wie folgt:
(4) Die OVAG behält sich vor, die Betriebszeiten oder das Bediengebiet entsprechend der Bedarfe anzupassen.
(1) Im Rahmen der Nutzung der monti-On-Demand-Dienste der OVAG sind Ansprüche aus der Mobilitätsgarantie, Abschnitt 11 der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW, ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Darüber hinaus sind auch Ansprüche aus der Mobilitätsgarantie sowie Ansprüche aus den Fahrgastrechten gemäß Abschnitt 12 der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW, die darauf gestützt werden, dass sich bei einer Beförderungsleistung im Rahmen der monti-On-Demand-Dienste der OVAG eine Verspätung ergibt und daher eine anschließende Nutzung von Anschlussverbindungen von OVAG oder anderer VRS-Verbundverkehrsunternehmen nicht oder nur mit Verspätung erreicht werden kann, ausdrücklich ausgeschlossen.
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt im Namen der OVAG. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Braintree. Braintree ist dem Unternehmen PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. zugehörig. Weitere Informationen zu Braintree erhalten Sie unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/braintree sowie § 13.
(2) Die OVAG behält sich vor, dass zukünftig Kunden in den Kundencentern der OVAG Guthaben-Gutscheine für die monti-On-Demand-Dienste erwerben können. Die Gutscheine sind über Eingabe des Gutscheincodes im Nutzerkonto zu aktivieren. Es erfolgt kein Umtausch erworbener Gutscheine. Restguthaben werden nicht ausgezahlt.
(3) Gutscheine im Zusammenhang mit Promotionaktionen können über Eingabe des Gutscheincodes im Nutzerkonto aktiviert werden.
(1) Der Nutzungsrahmenvertrag und das mit der Registrierung eingerichtete Kundenkonto kann vom Nutzer jederzeit in der App oder schriftlich gegenüber der OVAG fristlos gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung seitens der OVAG kann mit einer 14-tägigen Frist über E-Mail oder schriftlich erfolgen. Offene Forderungen bleiben auch bei einer wirksamen Kündigung bestehen.
(2) Der OVAG steht bei geeignetem Grund die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung zu. Ein solcher Kündigungsgrund kann sich ergeben
(1) Sämtliche Leistungen der monti-On-Demand-Dienste der OVAG stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der App, einer erfolgten Registrierung in der OVAG-monti-App, der erfolgten Zahlung des Beförderungsentgelts, der Verfügbarkeit der Fahrzeuge und der Einhaltung der ausgewiesenen Beförderungsbedingungen.
(2) Die OVAG haftet für Schäden des Fahrgastes unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der OVAG zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die OVAG nur bei einer Verletzung einer ihrer wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der OVAG auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Fahrgastes beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der OVAG. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
(3) Die OVAG übernimmt keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit des Buchungssystems. Dies kann zur vorübergehenden Undurchführbarkeit des monti-On-Demand-Dienstes führen. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit des On-Demand-Verkehrs entstehen, besteht kein Ersatzanspruch.
(4) Die OVAG haftet nicht für die Richtigkeit für die von Dritten zur Verfügung gestellten Daten.
(1) Die OVAG und ihre Dienstleister erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Nutzers sowie Inhalts-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten ausschließlich im Zusammenhang mit der fahrgastseitigen Nutzung des monti-On-Demand-Dienstes. Die Verarbeitung der Daten findet ausschließlich unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften statt. Die im Zusammenhang mit den internetbasierten Verkaufsdiensten entstehenden Nutzungsdaten werden im elektronischen System (Backoffice) stichtagsgenau 12 Monate nach erfolgreichem Abschluss der Transaktionen gelöscht. Ferner ist die OVAG berechtigt, Nutzungsdaten in anonymisierter Form für verkehrliche Zwecke auszuwerten. Da die OVAG ihren Nutzern die Möglichkeit bietet, über die OVAG-monti-App auch Fahrausweise zu erwerben, werden die Daten des Nutzers (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht), soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, seitens der OVAG an beauftragte Unternehmen bzw. zum Zwecke der Fahrausweisgenerierung und Fahrausweisprüfung an andere angeschlossene Verkehrsunternehmen/-verbünde in NRW unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung weitergegeben.
(2) Die personenbezogenen Daten des Nutzers (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, ggf. Telefonnummer sowie Daten zu ihren jeweiligen Ticketkäufen) und alle Änderungen werden sowohl an die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. zum Zwecke des Verkaufes und der Abtretung der Forderungen der OVAG gegen den Fahrgast, welche im Zusammenhang mit dem Fahrausweiskauf entstehen, als auch zur Buchung und Abwicklung der monti-On-Demand-Dienste an ViaVan weitergegeben.
(3) Bei telefonischer Bestellung der monti-On-Demand-Dienste und anschließendem Fahrausweiskauf beim Fahrpersonal erfolgt eine Weitergabe von Daten an ViaVan ausschließlich zur Identifizierung des Nutzers an der Abfahrtshaltestelle. Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse auf Seiten der OVAG besteht in der Auslagerung der Zahlungsabwicklung und des Forderungsmanagements sowie zur Vermeidung von nichtangetretenen Buchungen („No Shows“).
(4) Das berechtigte Interesse auf Seiten der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. besteht in der Erhebung der Daten zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungen, zum Forderungsmanagement, der Bewertung der Zulässigkeit von Zahlarten und der Vermeidung von Zahlungsausfällen. Das berechtigte Interesse auf Seiten von ViaVan/der OVAG besteht in der Erhebung der Daten (Name/Vorname und Mobilfunknummer) zum Zwecke der Vermeidung von nichtangetretenen Fahrten („No Shows“) sowie zur kundenorientierten Abwicklung des Fahrtwunsches.
(5) Die Nutzer können der Übermittlung dieser Daten an die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. bzw. ViaVan jederzeit widersprechen, allerdings ist dann sowohl ein Ticketkauf über die OVAG-monti-App als auch die Nutzung der monti-On-Demand-Dienste nicht mehr möglich.
(6) Die datenschutzrechtlichen Informationen der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. können unter www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full?locale.x=de_DE abgerufen werden.
(7) Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO), kann der Nutzer der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
(8) Im Fall des Widerspruchs unterlässt die OVAG jede weitere Verarbeitung der Nutzer-Daten zu den vorgenannten Zwecken, es sei denn
(9) Weitere Hinweise zum Schutz der persönlichen Daten und Rechte im Datenschutz können hier eingesehen werden: www.ovaginfo.de/datenschutz
§14 Änderungen der App, der Dienste und der Nutzungsbedingungen
(1) Die OVAG ist berechtigt, die Buchungsplattform, die App oder den monti-On-Demand-Dienst nach eigenem Ermessen in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder Fehlerbehebung von App und Service.
(2) Die OVAG ist ferner berechtigt, die App nicht mehr anzubieten und den monti-On-Demand-Dienst einschließlich des Verkehrs ganz oder teilweise einzustellen; eine Kündigung gegenüber dem Kunden ist hierzu nicht erforderlich.
(3) Die OVAG behält sich ferner vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Nutzer hat die Möglichkeit, einer Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Nutzer trotz Mitteilung und Benachrichtigung über die Änderungen nicht ausdrücklich innerhalb der Änderungsfrist, so gilt eine weitere Nutzung der App und der monti-On-Demand-Dienste als Einverständnis mit den neuen Nutzungsbedingungen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen oder einem Teil der Änderungen, so gilt dies als seine Kündigung seines Nutzerkontos. Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb 1 Monats nach Bekanntwerden der Änderung erfolgen. Auf diese Rechtsfolge ist der Nutzer in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinzuweisen.
(4) Über Änderungen nach den Ziffern (1) bis (3) informiert die OVAG die Nutzer in Textform.
(1) Die Überschriften der einzelnen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen dienen ausschließlich der Gliederung und sollen nicht zu Auslegungszwecken herangezogen werden.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Nutzer einschließlich dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.
Stand: 21.11.2024
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